Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Reservierung

Reservierungen/Buchungen werden entgegengenommen.

Für die Sommermonate Juli/August, die Oster-, Pfingst- und Weihnachtstage sowie die Herbstferien ist eine Reservierung im RHÖN CAMPING-PARK ratsam.

Es ist eine Reservierungsgebühr von 45,- EUR (die auf die Personen- und Platzgebühr angerechnet wird) zu leisten. Jugendliche bedürfen der Begleitung eines Erziehungsberechtigten und Gruppen einer Reiseleitung. Gruppen nur nach Voranmeldung.

Buchung

Für die von uns gebotene vertragliche Leistung gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben aus dem Prospekt und der für diesen Zeitraum gültigen Preisliste. Eine Reservierung kann erst nach der Gebührenvorauszahlung Ihrerseits und der Bestätigung unsererseits als verbindlich angesehen werden. Die Gebührenvorauszahlung soll durch Überweisung bzw. über Verrechnungsscheck, den Sie bitte Ihrer Anmeldung beifügen, erfolgen.

Rücktritt

Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich. Der Rücktritt vom Vertrag muß schriftlich 21 Tage vor dem Anreisetag erklärt werden und bei uns eingegangen sein. Sie erhalten dann sofort die geleistete Anzahlung abzüglich der Reservierungsgebühr zurück. Bei späterem Rücktritt ist keine Kostenerstattung möglich.

Standplatzgebühren

Die Standplatz- und Personengebühren entnehmen Sie bitte der Preisliste. Bei Verzögerungen der Ankunft oder verfrühter Abreise sind die Gebühren auch für die evtl. nicht in Anspruch genommene Tage zu entrichten.

Anreise

Die Anmeldung ist von Montag bis Samstag von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr besetzt. An Sonn- und Feiertagen ist die Anmeldung von 9.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Der Stellplatz steht Ihnen ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 7.30 Uhr ist Ruhezeit, in diesem Zeitraum sind die Schranken unseres RHÖN CAMPING-PARK geschlossen, parken Sie daher bitte auf dem Gästeparkplatz vor dem Campinggelände.

Abreise

Der Stellplatz muß bis 12.00 Uhr für den nachfolgenden Gast geräumt sein, wenn der Stellplatz im Anschluß nicht anderweitig reserviert ist kann die Verwaltung einer späteren Abreise zustimmen.

Platzzuweisung

Die Verwaltung des RHÖN CAMPING-PARK behält sich vor, Ihre Platzzuteilung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich erscheint.

Haftung

Jeder Gast verpflichtet sich das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen.

Sonstiges

Die angegebenen Anreise- und Abreisetermine sind verbindlich.

Das Besetzen von freigewordenen reservierten Plätzen bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters.

Telefonische Auskünfte sind unverbindlich und bedürfen daher einer schriftlichen Bestätigung.

Es darf nur die angemeldete Personenzahl den Platz benutzen ! Besucher dürfen erst nach Anmeldung im Büro den Platz betreten.